Die Gemeinde Zarrendorf ist bemüht, ihre Website im Einklang mit den Vorschriften zur Barrierefreiheit zugänglich zu machen. Rechtsgrundlagen sind die Richtlinie (EU) 2016/2102 und ihre Umsetzung im Landesrecht Mecklenburg-Vorpommern: § 14 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes M-V (LBGG M-V) in Verbindung mit der Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung Mecklenburg-Vorpommern (BITVO M-V) vom 14. Dezember 2020.
Diese Erklärung gilt für die Website https://zarrendorf.de.
Bedienhinweise
- Über den Link „Zum Inhalt springen“ gelangen Sie mit der Tabulatortaste direkt zum Hauptinhalt und überspringen die Navigation.
- Die Website lässt sich weitgehend mit der Tastatur bedienen. Das jeweils aktive Bedienelement wird deutlich sichtbar umrandet.
- Sie können die Darstellung Ihres Browsers vergrößern (üblicherweise mit der Tastenkombination Strg und +). Die Seite unterbindet das Vergrößern nicht.
- Über das Barrierefreiheits-Werkzeug am Seitenrand lassen sich Darstellung und Lesbarkeit anpassen, unter anderem die Schriftgröße.
- Die Website ist für die Nutzung mit Screenreadern ausgelegt.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist mit den Anforderungen des LBGG M-V und der BITVO M-V teilweise vereinbar. Die Unvereinbarkeiten und Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt.
Nicht barrierefreie Inhalte
a) Nicht vereinbar mit den Anforderungen
- Presseberichte: Die Seite „Nachrichten aus Zarrendorf“ gibt frühere Ausgaben des Amtskuriers als eingescannte Seiten wieder. Die Bilder tragen zwar Alternativtexte, diese benennen jedoch nur die jeweilige Ausgabe und nicht den Text der Artikel. Der Inhalt der Zeitungsseiten ist damit für Screenreader nicht lesbar und wird beim Vergrößern unscharf. (nicht erfüllt: 1.1.1 Nicht-Text-Inhalt, 1.4.5 Bilder eines Textes)
- Fehlende Hauptüberschrift auf Unterseiten: Auf den monatlichen Nachrichtenseiten sowie auf den Seiten des Veranstaltungskalenders enthält der ausgelieferte Quelltext keine Hauptüberschrift (Ebene 1); die Überschriftengliederung beginnt auf einer tieferen Ebene. Eine Korrektur per JavaScript ist eingerichtet, wirkt jedoch nur bei aktiviertem JavaScript. (nicht erfüllt: 1.3.1 Info und Beziehungen)
- PDF-Dokumente: Von den acht auf dieser Website bereitgestellten PDF-Dokumenten sind bislang zwei barrierefrei getaggt. Bei den übrigen — darunter der Mietvertrag und die Benutzungsordnung für das Gemeindehaus, die Nutzungsvereinbarung für die Bierzeltgarnitur, der Mietvertrag für die Bühnenteile sowie der Flächennutzungsplan — fehlt die strukturelle Auszeichnung, sodass Vorleseprogramme Überschriften, Tabellen und Lesereihenfolge nicht zuverlässig erkennen. Dokumenttitel und Sprachkennzeichnung sind bei allen Dateien gesetzt. (nicht erfüllt: 1.3.1 Info und Beziehungen, 1.3.2 Bedeutungstragende Reihenfolge)
- Leichte Sprache und Deutsche Gebärdensprache: Erläuterungen in Leichter Sprache und in Deutscher Gebärdensprache werden auf der Startseite bislang nicht angeboten (§ 6 BITVO M-V).
Barrierefreie Alternativen: Für alle vorstehend genannten Inhalte stellen wir Ihnen auf Anfrage eine zugängliche Fassung bereit — etwa den Text eines Presseberichts oder eines PDF-Dokuments als Textdatei, in größerer Schrift, in Papierform oder mündlich. Wenden Sie sich dazu bitte an die unter „Feedback und Kontakt“ genannten Stellen.
b) Unverhältnismäßige Belastung
Von der Ausnahmeregelung der unverhältnismäßigen Belastung (Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102) macht die Gemeinde Zarrendorf derzeit keinen Gebrauch.
c) Inhalte, die nicht in den Anwendungsbereich der Rechtsvorschriften fallen
- Inhalte Dritter, die von der Gemeinde weder finanziert noch entwickelt werden noch ihrer Kontrolle unterliegen. Das betrifft insbesondere die Satzungen der Gemeinde Zarrendorf, die auf der Website des Amtes Niepars (www.amt-niepars.de) bereitgestellt werden und auf die von hier aus lediglich verlinkt wird. Nicht hierunter fallen die Formulare und Verträge, die auf dieser Website selbst hinterlegt sind; für sie gilt der Hinweis zu den PDF-Dokumenten unter Buchstabe a.
- Online-Karten und Kartendienste, die nicht der Navigation dienen. Sie sind auf der Startseite, auf der Seite „Ansprechpartner“ sowie auf den Veranstaltungsseiten eingebunden und werden erst nach Ihrer ausdrücklichen Einwilligung geladen. Die für den Zugang wesentlichen Angaben sind in Textform vorhanden: die vollständige Anschrift des jeweiligen Veranstaltungsortes im Seiteninhalt sowie Anschrift und Telefonnummer der Gemeinde im Fußbereich jeder Seite.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 29.07.2026 erstellt und an diesem Tag zuletzt überprüft.
Grundlage ist eine Selbstbewertung der Gemeinde Zarrendorf. Geprüft wurden die 48 Seiten der Website mit automatisierten Prüfwerkzeugen sowie ergänzenden manuellen Kontrollen der Überschriftengliederung, der Farbkontraste, der Alternativtexte der eingebundenen Bilder und der Tastaturbedienbarkeit. Die automatisch erzeugten Veranstaltungsseiten und die Download-Seiten wurden stichprobenartig einbezogen. Eine vollständige manuelle Prüfung sämtlicher Erfolgskriterien durch eine unabhängige Stelle ist bislang nicht erfolgt.
Feedback und Kontakt
Sind Ihnen Mängel bei der barrierefreien Gestaltung dieser Website aufgefallen? Benötigen Sie einen Inhalt, der nicht barrierefrei bereitgestellt ist, in einer für Sie zugänglichen Form? Dann wenden Sie sich bitte an uns. Wir bemühen uns, Ihnen die gewünschten Informationen kurzfristig zugänglich zu machen.
Sie erreichen uns
- schriftlich oder persönlich: Gemeinde Zarrendorf, Bürgermeister Christian Röver, Bahnhofstraße 22b, 18510 Zarrendorf
- telefonisch: 038327 694064
- per E-Mail: buergermeister.roever@zarrendorf.de
- über unser Mängelformular
Bitte geben Sie möglichst genau an, um welche Seite es geht und welche Barriere Sie festgestellt haben. Sie erhalten von uns eine Rückmeldung. Können wir Ihrem Anliegen nicht innerhalb von sechs Wochen abhelfen, teilen wir Ihnen innerhalb dieser Frist die Gründe dafür sowie die Möglichkeit der Beschwerde bei der Überwachungsstelle mit.
Durchsetzungsverfahren
Sind Sie mit der Bearbeitung Ihres Anliegens nicht zufrieden oder haben Sie innerhalb von sechs Wochen keine Antwort auf Ihr Feedback erhalten, können Sie sich an die Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit des Landes Mecklenburg-Vorpommern wenden. Diese prüft, ob die Website die Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllt, und wirkt gegenüber der Gemeinde auf Abhilfe hin. Das Verfahren ist für Sie kostenfrei; die Einschaltung eines Rechtsbeistands ist nicht erforderlich.
Ihre Beschwerde richten Sie bitte per E-Mail oder per Brief an:
Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Werderstraße 124, 19055 Schwerin
E-Mail: ueberwachungsstelle@sm.mv-regierung.de
Web: Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit M-V
Bitte teilen Sie der Überwachungsstelle Ihren Namen, Ihre Anschrift, die betroffene Website sowie eine Beschreibung der Barriere mit.
